Favicon Trunkenheit im Verkehr - § 316 StGB - www.316-stgb.de


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Trunkenheit im Verkehr ist eine Straftat und wird in § 316 StGB geregelt. Die Strafen für Trunkenheit im Verkehr reichen von Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafe. Außerdem droht ein mehrmonatiges Fahrverbot gem. § 44 StGB oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis nach §§ 69,69a StGB.

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