DiziplinarverfahrenWenn auf Grund einer Ordnungs-oder Läuterungsfunktion des Bundesdisziplinargesetztes (BDG) ein geordnetes Disziplinarverfahren gegen einen Beamten/in eingeleitet wird, können folgende ansteigenden Maßnahmen zu erwarten sein:schriftlicher Verweiseine Geldbußedie Kürzung der Dienstbezüge (bzw. eine Kürzung des Ruhegehalts)eine Zurückstufung (Dienstgradherabsetzung)Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und Aberkennung des .......weiterlesen... Rechte und PflichtenDie Grundrechte und deren B
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