Wer seinen Urlaub in Österreich plant oder Österreich als Transitland nutzen will, muss um die bevorstehenden Änderungen der österreichischen Straßenverkehrsordnung wissen! In § 99 der österreichischen Straßenverkehrsordnung werden nach Abs. 2e Abs. 2f und 2g eingefügt. Ab dem 01.03.2024 können Geschwindigkeitsverstöße in Österreich dann nicht nur mit Geldstrafen von bis zu 7500 Euro und Lenkverboten, sondern auch mit []
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