Seit 1. Februar 2013 sind die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen, dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person haben beraten lassen.
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Keywords | elternberatung bei einvernehmlicher scheidung gemäß § 95 abs.1a dr. carina brey psychotherapeutische praxis wien dr.brey dr.carina verpflichtende |
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