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Als Hausbesitzer müssen Sie nach der Energieeinsparverordnung (EnEV2007) ab dem 01.07.2008 bzw. 01.01.2009 bei Verkauf oder Neuvermietung Ihren zukünftigen neuen Eigentümern oder Mietern einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. (Die Nichtvorlage bei Anforderung gilt als Ordnungswidrigkeit) Wir erstellen Ihnen gemeinsam mit unseren Partnern den Energieausweis für Ihr Gebäude nach der EnEV2007 als Verbrauchsausweis auf der Grundlage der von Ihnen eingereichten Gebäude- und Verbrauchsdaten.

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07.08.2010

Informationen zur Webseite

Domain energieausweis-fachgerecht.de.tl
Homepage URL http://www.energieausweis-fachgerecht.de.tl
Keywords energieausweis energiepass energie immobilie haus miete verkauf wohnung vermieten verkaufen sachverständiger verbrauchsausweis bedarfsausweis enev2007 verbrauchsdaten bedarf energiesparen energieeinsparverordnung neuvermietung hausbesitzer gebäude
Sprache deutsch