Schulen in freier Trägerschaft werden durch das Grundgesetz und durch Rechte der Europäischen Union in ihrem Bestand geschützt. Mit der Anerkennung der Gründungsfreiheit und der institutionellen Garantie von Schulen in freier Trägerschaft durch unser Grundgesetz ist den Bundesländern die Pflicht auferlegt, freie Schulen zu fördern. Wie hoch die finanzielle Förderung genau sein sollte, lässt sich aus den Gesetzestexten nicht ableiten und ist daher in den Bundesländern auch sehr unterschiedlich geregelt.
Domain | freie-schulen-thueringen.de |
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Homepage URL | http://www.freie-schulen-thueringen.de |
Sprache | deutsch |