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RA Dr. Höffner Seit dem Jahr 1999 berät Rechtsanwalt Dr. Dietmar Höffner erfolgreich in diesen Rechtsgebieten: Wirtschaftsrecht, mit den speziellen Gebieten: allgemeines und besonderes Zivilrecht (BGB) Vertragsgestaltung u.a. AGB-Gestaltung Handelsrecht (HGB), u.a. Handelsvertreterrecht Gesellschaftsrecht (GbR, GmbHG, AktG, GenG), u.a. Gesellschafterstreit, Abberufung von Geschäftsführern Urheberrecht (UrhG) Markenrecht Im Kartellrecht besteht sei einiger Zeit ausgeprägte

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