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Beschäftigte am Arbeitsplatz sollen durch OStrV vor künstlicher optischer Strahlung geschützt werden. Arbeitgeber muss Gefährdungsbeurteilung gem. TROS durchführen.

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04.07.2011

Informationen zur Webseite

Domain kuenstliche-optische-strahlung.de
Homepage URL http://www.kuenstliche-optische-strahlung.de
Keywords arbeitsschutzverordnung ostrv arbeitsplatz gefährdung auge haut grenzwerte expositionen sachverständiger gefährdungsbeurteilung strahlung schutzmaßnahmen künstliche optische inkohärent kohärent gutachter gutachten tros
Sprache deutsch