Beschäftigte am Arbeitsplatz sollen durch OStrV vor künstlicher optischer Strahlung geschützt werden. Arbeitgeber muss Gefährdungsbeurteilung gem. TROS durchführen.
Domain | kuenstliche-optische-strahlung.de |
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Homepage URL | http://www.kuenstliche-optische-strahlung.de |
Keywords | arbeitsschutzverordnung ostrv arbeitsplatz gefährdung auge haut grenzwerte expositionen sachverständiger gefährdungsbeurteilung strahlung schutzmaßnahmen künstliche optische inkohärent kohärent gutachter gutachten tros |
Sprache | deutsch |