Favicon Mietbürgschaft Vorage - mietbuergschaft-vorlage.de


Hier klicken
um zu Voten!

Bei Abschluss eines Mietvertrages fordern Vermieter Mietsicherheiten, die in der Regel eine Kaution in Form von Bargeld darstellen. Der Vermieter darf gemäß § 551 Satz 1 BGB höchstens eine Kaution im Wert der dreifachen Kaltmiete fordern. Die erhaltene Geldsumme muss der Vermieter zu den aktuell üblichen Zinsen anlegen, und zwar getrennt von seinen eigenen Vermögenswerten (§ 551 Abs. 3 Satz 3 BGB). Beide Vertragsparteien haben jedoch die Möglichkeit, eine andere Anlageform für die Mietkaution zu wähle (§ 5

Platzierung
Noch nicht platziert
Votes
Noch keine erhalten
Beliebt seit
15.11.2012

Informationen zur Webseite

Domain mietbuergschaft-vorlage.de
Homepage URL http://www.mietbuergschaft-vorlage.de
Sprache deutsch