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In der beruflichen Altenpflege werden freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) in erster Linie angewandt, um einen pflegebedürftigen Menschen vor Selbstgefährdung zu schützen. Jede freiheitsentziehende Maßnahme muss vom Betreuungsgericht genehmigt werden; anderenfalls ist sie strafbar. Mit dem Ziel der Reduzierung freiheitsentziehender Maßnahmen beschäftigt sich der gleichnamige, im Jahr 2012 gegründete Jenaer Arbeitskreis.

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27.09.2023

Informationen zur Webseite

Domain pflegeinitiative-jena.de
Homepage URL http://www.pflegeinitiative-jena.de
Keywords pflegeinitiative jena berufliche altenpflege fem reduzierung freiheitsentziehender maßnahmen selbstgefährdung arbeitskreis betreuungsgericht strafbar 2012 freiheitsentziehende
Sprache deutsch