Wenn Sie in einem Ermittlungsverfahren eine Ladung bekommen haben, sei es als Beschuldigter oder als Zeuge, dann sollten Sie umgehend einen Verteidiger aufsuchen und sich über Ihre Rechte informieren lassen. Wenn die Anklage zugestellt und die Hauptverhandlung anberaumt ist, sollte unbedingt ein Strafverteidiger eingeschaltet werden. Beides sollte schnellstmöglich geschehen, damit Akteneinsicht genommen werden kann, möglicherweise kann noch eine Einstellung erreicht werden.
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